Das Schwarze Schaf im Dezember 2008
Teures Abo für kostenlose Software
Anbieter: opendownload.de
Vorgang: Die Internetseite opendownload.de bietet verschiedene Softwareprogramme zum Download an – vermutlich ausschließlich solche, die von den Herstellern kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Doch wer annimmt, dass er sich die Software auf dieser Seite kostenlos herunterladen kann, wie auch der Name der Seite suggeriert, irrt, denn die Nutzung der Angebote erfordert eine kostenpflichtige Registrierung. Die Startseite enthält jedoch keinen Hinweis darauf und viele Nutzer werden somit in eine Abofalle gelockt.
Die Masche des Schwarzen Schafes: In diesem Monat erhielten die InternetAgenten mehrere Meldungen von Verbrauchern, die sich über die Internetseite opendownload.de beschwerten. Ein Hauptkritikpunkt ist, dass sich auf der Startseite kein Hinweis darauf befindet, dass das Downloaden der Softwareprogramme kostenpflichtig ist bzw. man erst Mitglied werden muss, um das Angebot überhaupt nutzen zu können. Wie die betroffenen User schrieben, wurden sie erst durch eine Rechnung der Betreiberfirma darauf aufmerksam, dass sie mit der Anmeldung ein 2-Jahres-Abonnement in Höhe von 96 Euro pro Jahr abgeschlossen haben. Die Mitgliedschaft wird zwar auf der Startseite unter dem Punkt „Vorteile für Mitglieder“ erwähnt, doch daraus schließt man eher, dass man als Mitglied erweiterte Nutzungsmöglichkeiten hat, nicht jedoch, dass eine Mitgliedschaft für die Nutzung erforderlich ist. Ein weiterer Kritikpunkt liegt in der Widerrufsbelehrung. So heißt es auf der Seite, dass das Widerrufsrecht des Kunden vorzeitig erlischt, wenn der Anbieter mit der Ausführung der Leistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat. Dies ist jedoch nicht zulässig, da das Widerrufsrecht nicht durch den Verkäufer eingeschränkt werden darf. Zudem bezieht sich das Widerrufsrecht auch nicht auf den Download der Software, sondern auf den Abschluss des kostenpflichtigen Abonnements. Zahlen die betroffenen Nutzer nicht direkt bzw. widersprechen sie, wird ihnen gleich mit einem Anwalt gedroht. Auch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz veröffentlichte kürzlich aufgrund zahlreicher Anfragen zum Anbieter dieser Seite eine Pressemeldung, in der sie Verbraucher vor dem Angebot warnt. Sie rät Betroffenen, Zahlungsaufforderungen des Betreibers mit der Begründung zurückzuweisen, dass kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen sei.
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Das Schwarze Schaf im November 2008
Abzocke mit Scheinangeboten?
Anbieter: melango.de
Vorgang: Mit Sonderangeboten und Restposten lockt die B2B-Plattform melango.de Gewerbetreibende auf ihre Seite. Doch wer auf eine reibungslose Kaufabwicklung hofft, wird nicht selten enttäuscht, da laut Verbrauchermeldungen Waren häufig nicht geliefert werden, der Betreiber jedoch trotzdem eine Vermittlungs- bzw. Bearbeitungsgebühr einbehält.
Die Masche des Schwarzen Schafes: Ob Bücher, Schmuck, Kleidung oder Elektronik-Artikel – die Plattform melango.de bietet Gewerbetreibenden Produkte verschiedenster Branchen zu besonders günstigen Preisen an. Dabei tritt der Betreiber als Vermittler auf und berechnet für jede Bestellung eine Vermittlungs- bzw. Bearbeitungsgebühr. Dass bei den Kaufabwicklungen jedoch häufig Probleme auftreten, die für Ärger bei den Kunden sorgen, belegen verschiedene Meldungen von Betroffenen, die P4M in diesem Monat erhalten hat. So berichtete ein Kunde, dass melango.de seine Bestellung mit der Begründung stornierte, dass sich der entsprechende Händler nicht meldet. Obwohl die Stornierung von Seiten des Portals erfolgte, wurde dem Käufer dafür eine Gebühr in Rechnung gestellt. Andere Kunden kritisierten, dass bestellte Ware als nicht lieferbar gilt, obwohl die entsprechenden Produkte zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website als verfügbar angezeigt wurden. Daraufhin wurde den betroffenen Kunden zwar der bereits im Voraus bezahlte Kaufpreis zurückerstattet, jedoch behielt melango.de eine Vermittlungsgebühr ein. Auch in verschiedenen Internetforen beschweren sich zahlreiche User über die unseriösen Geschäftspraktiken des Portals, vor allem über das Einbehalten der Bearbeitungsgebühr, obwohl die Ware nicht geliefert wurde. Anhand der vielen und vor allem ähnlichen Erfahrungsberichte liegt der Verdacht nahe, dass melango.de neben tatsächlichen auch Scheinangebote bereithält, um die Vermittlungsgebühren kassieren zu können. Zudem fällt auf, dass die Startseite der Plattform sehr unübersichtlich ist und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die teilweise unklar formuliert sind, nicht auf Anhieb zu finden sind.
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Das Schwarze Schaf im Oktober 2008
User um Gewinne geprellt
Anbieter: europacasino.com
Vorgang: Ob Blackjack, Poker oder Roulette – immer mehr Online-Kasinos bieten diese und andere Glücksspiele an. Doch nicht jeder Anbieter scheint seriös zu sein. So wurde P4M in diesem Monat gemeldet, dass das Online-Kasino europacasino.com Gewinne unter fadenscheinigen Ausreden nicht ausbezahlt hat.
Die Masche des Schwarzen Schafes: Das Europa Casino bezeichnet sich selbst als eines der führenden Full-Service Online-Kasinos auf dem Markt. Dass User, die beim Spielen gewonnen haben, jedoch nicht selten enttäuscht werden, zeigen sowohl die Meldung, die P4M in diesem Monat erhalten hat, als auch zahlreiche Forenbeiträge. Das Hauptproblem besteht demnach darin, dass Gewinne nicht ausbezahlt werden, was bei den teilweise hohen Summen, die die User für die Spiele eingezahlt haben, sehr ärgerlich ist. Zudem äußern User in Online-Foren öfter den Verdacht, dass die Spiele manipuliert wurden und beim Roulette teilweise unmögliche Zahlenkombinationen erschienen.
Für Verwirrung sorgen außerdem die Nutzungsbedingungen auf der Homepage. So werden zum Beispiel unter Punkt 8.4.1 Gebühren und Beträge genannt, die dem Nutzer bei einer Auszahlung von seinem Spielerkonto abgezogen werden, ohne dass ersichtlich ist, wie hoch sie sind und warum sie fällig werden. Unter dem Punkt 9.6 werden User darauf aufmerksam gemacht, dass sich das Kasino das Recht vorbehält, die Gewinne einzubehalten, wenn es den Verdacht hegt, dass der Spieler missbräuchlich oder betrügerisch gehandelt hat. Somit kann der Anbieter im Grunde jederzeit unter der Angabe, es läge der Verdacht betrügerischer Aktivitäten vor, eine Gewinnauszahlung verweigern. Das Europa Kasino besitzt zudem eine kanadische Lizenz, so dass nach deutschem Recht nach dem Gambelli-Urteil des Europäischen Gerichtshofs strittig ist, ob es überhaupt legal agiert.
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Das Schwarze Schaf im September 2008
Kostenpflichtige Gebote – viele Verlierer, ein Gewinner
Anbieter: tencents.de
Vorgang: Auf den ersten Blick erscheint die Auktionsplattform tencents.de wie ein Shoppingparadies für hochwertige Elektronik-Artikel: So liegen die Auktions-Startpreise zum Beispiel für Laptops oder Digitalkameras bei unter einem Euro. Doch die Plattform birgt einige Tücken, wie zum Beispiel die Tatsache, dass das Bieten kostenpflichtig ist – so müssen User Geld zahlen, auch wenn sie am Ende leer ausgehen.
Die Masche des Schwarzen Schafes: Die Auktionsplattform tencents.de lockt mit attraktiven Produkten, die zu sensationell günstigen Preisen ersteigert werden können. Doch aus der anfänglichen Vorfreude auf tolle Schnäppchen wurde bei vielen Usern schnell Frustration, wie den Meldungen, die P4M erhielt, und zahlreichen Userbeiträgen in verschiedenen Internetforen zu entnehmen ist. Um überhaupt bieten zu können, muss man zunächst ein Bietpaket, das so genannte Centpack, erwerben, das zu 20, 40, 60, 80, 100 und 200 Geboten erhältlich ist. Dies erfährt man jedoch erst, wenn man sich kostenlos auf der Seite angemeldet hat. Die Gebote steigen immer in einem 10 Cent-Rhythmus, ein Gebot kostet die Mitbietenden jedoch 50 Cent. Auch dies ist nicht auf Anhieb ersichtlich. Zwischen dem Preis eines Gebotsrechts und der Steigerung des nominellen Wertes bei der Abgabe eines Gebotes besteht ein auffälliges Missverhältnis. Die Gewinnspanne beträgt in der Regel 400 Prozent oder sogar mehr, da die Produkte nach dem nominellen Versteigerungswert den Recherchen von P4M zufolge nicht häufig unter dem normalen Einkaufswert versteigert werden.
Ein weiterer Kritikpunkt an tencents.de ist, dass sich laut den verärgerten Usern der Auktionscountdown immer um eine weitere Minute verlängert, sobald ein neues Gebot abgegeben wird. Es gibt demnach kein zeitliches Limit wie bei anderen Auktionsplattformen, nach dem man sich richten kann. User beschwerten sich zudem über die schlechte Kommunikation mit dem Betreiber.
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Das Schwarze Schaf im August 2008
Schnäppchenfrust statt Schnäppchenlust!
Anbieter: TopVision24.de
Vorgang: „Shopping in einer neuen Dimension! Sechs Produkte auf sechs Kanälen … zu unschlagbaren Preisen!“ – mit diesem verheißungsvollen Slogan animiert der Live-Shopping-Betreiber TopVision24.de seine Kunden zum Kauf. Im Angebot befinden sich hauptsächlich elektronische Produkte zu besonders günstigen Preisen. Doch leider entpuppt sich die anfängliche Schnäppchenlust nicht selten als Schnäppchenfrust. Die Masche des Schwarzen Schafes: Meldungen zufolge, die P4M im August erhalten hat, kam es in einigen Fällen zu Problemen beim Kauf und bei der Warenrückgabe. Auch in verschiedenen Internetforen tauschen sich User über die dubiosen Geschäftspraktiken des Live-Shopping-Betreibers aus. Mit interessanten Tagesangeboten versucht Topvision24.de seine Kunden zu ködern – die Besonderheit des Betreibers: Wer per Kreditkarte oder generell vorab bezahlt, soll mit Rabatten bei den sonst teuren Versandkosten belohnt werden. Mehreren Verbrauchermeldungen war jedoch zu entnehmen, dass das im Voraus bezahlte Produkt häufig nicht geliefert wurde. Hatte man Glück und erhielt den gewünschten Artikel, kam es vor, dass er beschädigt war oder nicht den Vorstellungen entsprach. Möchte man die Ware zum Beispiel bei Nichtgefallen wieder zurückschicken, folgte in den gemeldeten Fällen die nächste Enttäuschung, denn viele Kunden warteten monatelang auf ihre Kostenrückerstattung. Eine persönliche Kontaktaufnahme zu dem Betreiber schien äußerst schwierig zu sein. Wählte man die Telefonnummer, die auf der Rechnung angegeben war, gelangte man an eine Bandansage, die Faxnummer funktionierte nicht und auf E-Mails erhielt man keine Antwort, wie betroffene User berichteten.
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Das Schwarze Schaf im Juli 2008
Hohe Rechnung für kostenloses Schnupperangebot
Anbieter: easyhomespace.de
Vorgang: „Jetzt kostenlose Homepage testen und mit dem Homepage-Creator kinderleicht eigene Homepage bauen“ – mit dieser Anzeige wirbt die Seite easyhomespace.de im Internet. Doch anstatt einer fertigen Website erhielten die Nutzer eine hohe Rechnung für einen ungewollten Jahresbeitrag.
Die Masche des Schwarzen Schafes: Auch in diesem Monat erhielten die InternetAgenten wieder zahlreiche Verbraucherzuschriften, darunter einige Beschwerden über den Online-Dienst easyhomespace.de. Wie die betroffenen User berichteten, gingen sie aufgrund der beworbenen zweiwöchigen Gratis-Schnupperaktion davon aus, dass sie sich ihre eigene Homepage kostenlos basteln können. Die böse Überraschung folgte dann nach Ablauf der Testphase: Anstatt einer funktionierenden Homepage flatterte ihnen eine Rechnung über 144 Euro für einen Jahresvertrag ins Haus. Eine Kündigung des Vertrags war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich, da die 14-tägige Widerrufsfrist mit dem Ende der Testphase abgelaufen war. Doch selbst eine fristgerechte Kündigung wurde den Meldungen zufolge ignoriert. Reagierten die Nutzer nicht auf die Zahlungsaufforderung, erhielten sie Mahnungen von einer Inkassogesellschaft.
Wie zahlreiche Foreneinträge beweisen, sind bereits sehr viele User auf die Masche des Betreibers hereingefallen. Recherchen von P4M ergaben zudem, dass der Inhaber der Betreiberfirma Ontecma auch mit anderen fragwürdigen Internetdiensten, wie logoo.de oder hellowinner.de in die Kritik geraten ist. Inzwischen ist die Seite easyhomespace.de zwar umgestellt und die Preise werden angezeigt. Jedoch finden sich im Internet immer noch Anzeigen, die zum zweiwöchigen Testangebot verlinken.
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Das Schwarze Schaf im Juni 2008
Gewinnversprechen als Abo-Köder
Anbieter: magolino.de
Vorgang: Mit Werbe-E-Mails, in denen attraktive Gewinne versprochen werden, lockt die Firma Magolino, ein Anbieter digitaler Magazine, ahnungslose User in eine Abo-Falle: Anstatt der in Aussicht gestellten Gewinne erhalten die User eine Rechnung für ein abgeschlossenes Abonnement.
Die Masche des Schwarzen Schafes: Die InternetAgenten von P4M erhielten zahlreiche Meldungen von Verbrauchern, die auf die Masche der Firma Magolino hereingefallen sind. Den Schilderungen der betroffenen User zufolge, erhielten sie Werbe-E-Mails dieses Online-Anbieters, in denen ihnen ein Gewinn versprochen wurde. Dafür brauchten sie lediglich den entsprechenden Link in der E-Mail anzuklicken. Dass man durch einen einzigen Klick jedoch ein Jahres-Abonnement für knapp 90 Euro abschließt, erfährt man erst, wenn man das Kleingedruckte am Ende der Mail liest. Doch dann ist es meistens schon zu spät. In den gemeldeten Fällen erhielten die Nutzer anstelle des Gewinns eine Rechnung. In den Teilnahmebedingungen ist zwar die Rede von einem Widerrufsrecht, jedoch ist es kaum möglich, die angegebene Frist von 14 Tagen einzuhalten, da das Unternehmen den Meldungen zufolge Mails und Rechnungen erst nach diesem Zeitraum verschickt.
Da die Betroffenen zuvor in keinem Geschäftsverhältnis zu Magolino standen, stellt sich die Frage, wie die Firma an ihre E-Mailadressen gelangt ist. Möglich wäre, dass Magolino die Adressen von „Partnerfirmen“ erwirbt, die Gewinnspiele veranstalten und die persönlichen Daten der Teilnehmer für Werbezwecke speichern. Da sich die User gegenüber Magolino nicht einverstanden erklärt haben, Werbung zu erhalten, stellen diese Werbe-E-Mails eine unzumutbare Belästigung dar. Zudem handelt es sich anscheinend auch um irreführende Werbung, da aus den E-Mails nicht eindeutig hervorgeht, was genau beworben wird.
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Das Schwarze Schaf im Mai 2008
Teurer Newsletter anstatt Gratisproben
Anbieter: probenfever.de
Vorgang: Die Aufforderung „Melden Sie sich jetzt an und sichern Sie sich tolle gratis Produktproben“ auf der Seite probenfever.de wirkt mit Sicherheit auf viele User sehr verlockend. Doch wer glaubt, nach Angabe seiner Adresse in den kostenfreien Genuss attraktiver Warenproben zu gelangen, ohne dafür etwas bezahlen zu müssen, wird schnell enttäuscht. Denn anstatt Gratisproben erhielten die betroffene User in den P4M bekannten Fällen die Nachricht über ein abgeschlossenes, kostenpflichtiges Abonnement.
Die Masche des Schwarzen Schafes: Die Masche des Betreibers der Internetseite probenfever.de, Ahmad Kakar, besteht darin, ahnungslose User in eine Abofalle zu locken – eine altbekannte Methode, die sehr dreist ist und für großen Ärger bei den Betroffenen sorgt. Der Anbieter ködert Nutzer mit dem Versand von Gratisproben. Die Anmeldung dafür ist ganz einfach. Was man jedoch nicht auf Anhieb wahrnimmt, sondern erst im Kleingedruckten im unteren Bereich auf der Seite findet, ist der Hinweis auf einen wöchentlichen Newsletter, den man mit der Anmeldung automatisch für ein Jahr abonniert und für den monatlich Kosten in Höhe von 6,50 Euro anfallen. Da der Hinweis zudem auch noch in einer Schriftfarbe gehalten ist, die sich nur schwach von der Farbe des Hintergrunds abhebt, ist er nur schwer zu lesen.
Neben der Verärgerung über das ungewollt abgeschlossene Abo kommt noch hinzu, dass die Gratisproben in den P4M gemeldeten Fällen gar nicht verschickt wurden. Das Angebot von kostenlosen Warenproben scheint insbesondere auf Jugendlich anziehend zu wirken. So erhielten die InternetAgenten gleich mehrere E-Mails von betroffenen Eltern, die zur Zahlung aufgefordert wurden, da sich ihre minderjährigen Kinder auf der Seite angemeldet hatten.
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Das Schwarze Schaf im April 2008
Mit anonymen Anrufen in Abofalle gelockt
Anbieter: nachbarschaftspost.com (Connection Enterprise Ltd.)
Vorgang: Zum zweiten Mal in Folge wird eine Nachbarschafts-Community mit dem Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für die dreisteste Rechtsverletzung im Internet ausgezeichnet. Der Betreiber der Website nachbarschaftspost.com, die Firma Connection Enterprise Ltd. mit Sitz auf Tortola/ British Virgin Islands, sorgt derzeit mit einer ähnlichen Masche wie die des Betreibers der Seite nachbarschaft24.net für Aufsehen.
Die Masche des Schwarzen Schafes: Statt durch Werbemails versucht der Betreiber von nachbarschaftspost.com die Verbraucher per Telefon zu erreichen und sie somit auf seine Seite zu locken. Laut den Meldungen, die P4M im April erhalten hat, wurde auch in diesen Fällen von einer vermeintlich wichtigen Nachricht eines Nachbars berichtet, die nach der kostenpflichtigen Registrierung unter einem bestimmen Code auf der Homepage abrufbar sein soll. Bei der Anmeldung schließt der neugierige Verbraucher jedoch einen Vertrag mit 24-monatiger Laufzeit und monatlichen Beiträgen ab.
Die Vertragsbestimmungen sind zwar auf der Website enthalten, jedoch durch unauffällige Gestaltung gut versteckt und durch die helle Schriftfarbe auf fast gleichfarbigem Hintergrund kaum lesbar. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW könnten Verträge wegen arglistiger Täuschung angefochten werden. Außerdem empfiehlt sie, die Zahlung zu verweigern. Auf ihrer Homepage www.vz-nrw.de bietet die Verbraucherzentrale einen Musterbrief, mit dem betroffene Nutzer der Forderung widersprechen können.
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Das Schwarze Schaf im März 2008
Abzockseiten erreichen eine neue Qualitätsstufe
Anbieter: netsolution FZE
Vorgang: Mit einer einfachen, jedoch sehr effektiven Masche lockt die Firma netsolution FZE mit Sitz im fernen Dubai Internetnutzer auf ihre Seite nachbarschaft24.net. Nach kostenpflichtiger Registrierung haben Nutzer die Möglichkeit, andere registrierte Mitglieder aus ihrer Nachbarschaft näher kennen zu lernen. Dass bei der Registrierung ein Vertrag mit zweijähriger Mindestlaufzeit und monatlichen Nutzungsgebühren in Höhe von neun Euro abgeschlossen wird, geht durchaus aus der Startseite und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hervor. Auch die gesetzliche Widerrufsfrist von Fernabsatzverträgen gemäß § 312 des BGB wird nicht umgangen. Die Masche des Schwarzen Schafes: Das „unlautere“ Wettbewerbsverhalten der Betreiberfirma zeigt sich in ihren Werbemaßnahmen. So verschickt das Support-Team der Website Internetusern E-Mails mit personalisierten Links. Gelockt werden die ahnungslosen Verbraucher mit Nachrichten, die angeblich jemand aus ihrer Nachbarschaft auf der Seite nachbarschaft24.net für sie hinterlassen habe. User, die dadurch neugierig geworden sind und den Link in der E-Mail anklicken, gelangen auf die Startseite der Website, auf der bereits ihre Kontaktdaten in die dafür vorgesehenen Felder eingetragen wurden. Unerfahrene Nutzer haben so nach nur zwei Klicks bereits einen gültigen Vertrag abgeschlossen. Gegen den Erhalt derartiger E-Mails können sich betroffene Nutzer jedoch wehren, da es sich dabei um eine unzumutbare Belästigung i.S.d. § 7, Abs. 2, Nr. 3 UWG und somit um eine unlautere Wettbewerbshandlung handelt, sofern der Nutzer vorher in keinerlei geschäftlicher Beziehung zu dem Unternehmen stand. Mehrmalige Versuche von P4M, mit dem Betreiber Kontakt aufzunehmen, um den Sachverhalt zu klären, blieben leider erfolglos.
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Das Schwarze Schaf im Februar 2008
Ärgernis Abofalle
Anbieter: System-Hosting GmbH
Vorgang: Gleich mit mehreren unseriösen Internet-Seiten fällt die Firma System-Hosting GmbH zurzeit negativ bei Online-Usern auf. Ob Vornamensammlung, weltweite Postleitzahlen oder Horoskope – die Dienstleistungsangebote der System-Hosting GmbH sind breit gefächert, jedoch locken sie in den meisten Fällen in eine Abofalle.
Die Masche des Schwarzen Schafes: Besonders der Fall, der P4M gemeldet wurde, sticht dabei hervor: Nachdem die betroffene Userin auf der Seite plz-direkt.de, die von der Firma System-Hosting betrieben wird, die Postleitzahl der Wohnung einer Freundin recherchiert hatte, erhielt sie von dem Anbieter eine Rechnung per E-Mail, da sie mit ihrer Registrierung unwissentlich einen Vertrag abgeschlossen hatte. Dabei berief sich das Unternehmen auf eine IP-Adresse, wobei diese nicht mit der Anschrift der Userin übereinstimmte. Auffällig ist, dass sie in den E-Mails mit unterschiedlichen Namen angesprochen wurde, mal mit ihrem Namen, mal aber auch mit dem Namen ihrer Freundin, nach deren Postleitzahl sie gesucht hatte. Ungewöhnlich ist auch, dass sie alle E-Mails an Sonn- und Feiertagen früh morgens erhielt. Der Verbraucherin wurde mit der Einschaltung eines Rechtsanwalts und der Überwachung ihres Computers gedroht, wenn sie den Rechnungsbetrag nicht innerhalb kürzester Zeit überweise. Recherchen von P4M ergaben, dass die unterschiedlichen Seiten der Firma, darunter auch vornamen-jetzt.de oder wetter-today.de, alle nach demselben Muster gestrickt sind. Um die jeweilige Dienstleistung in Anspruch nehmen zu können, muss man sich auf der Startseite zunächst registrieren. Dabei ist jedoch auf Anhieb nicht ersichtlich, dass man damit automatisch ein kostenpflichtiges Abo abschließt.
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Das Schwarze Schaf im Januar 2008
Teure Schnäppchen aus China
Anbieter: Xin Net Technology Corporation
Vorgang: Ob Laptops, Drucker oder Kameras – die chinesische Firma Xin Net Technology Corporation, bei der es sich vermutlich um eine reine Briefkastenfirma handelt, bietet elektronische Geräte im Internet zu Schnäppchenpreisen an. Doch wer seine bestellten Produkte auch wirklich erhalten und sich Ärger ersparen möchte, sollte die vermeintlich günstigen Angebote besser meiden, denn die Gefahr ist groß, dass man die bereits bezahlte Ware nicht erhält und auch sein Geld nicht mehr wieder sieht.
Die Masche des Schwarzen Schafes: Wie Recherchen von P4M ergaben, ändert die Firma in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen ihre Webadresse. Neben dem Verkauf auf ihrer Homepage bietet der Online-Händler auch über eBay Produkte an und verschickt Werbe-E-Mails an die Nutzer. In einem Fall, der P4M gemeldet wurde, bestellte ein User auf der Seite ebusiness-sell.com einen Laptop für 510 Euro inkl. Versandgebühren. Auf den ersten Blick schien es ein echtes Schnäppchen zu sein. Auf Anfrage wurde ihm zudem mitgeteilt, dass er auch keine Zollgebühren zahlen müsse, da die Ware als Geschenk verschickt werde. Doch weit gefehlt: Der betroffene Käufer wurde einige Tage später benachrichtigt, dass der Laptop doch beim Zoll gelandet sei und er daher zusätzlich 234 Euro zahlen müsse. Ansonsten würde er seine Ware nicht erhalten. Da eine Zahlung per Paypal nicht möglich war, überwies er das Geld direkt. Daraufhin wurde es still auf Seiten des Anbieters und der Kunde erhielt weder den bezahlten Laptop noch sein Geld, insgesamt 750 Euro, zurück. Die Internetseite, die zum Zeitpunkt dieser Meldung bereits inaktiv war, befindet sich zu Recht auf der Liste der größten chinesischen Betrüger.
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